Luzern: Opferberatungsstelle hilft Betroffenen

So kommen Verdingkinder zum Solidaritätsbeitrag

300 Millionen Franken erhalten Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierung vom Bund. Beim Kanton Luzern ist die Opferberatungsstelle die offizielle Anlaufstelle für Betroffene. Diese können sich ab dem 1. Januar 2017 melden.

In der Schweiz haben 12’000 bis 15’000 Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag des Bundes. Im Kanton Luzern ist die Opferberatungsstelle die offizielle Anlaufstelle für Betroffene und bietet Unterstützung bei der Eingabe der Gesuche ans Bundesamt für Justiz. Diese muss zwischen 1. Januar 2017 und 31. März 2018 erfolgen, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.

Die nationale Wiedergutmachungsinitiative forderte einen Fonds über 500 Millionen Franken für Menschen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen (FSZM) oder Fremdplatzierungen betroffen waren. Die Eidgenössischen Räte haben am 30. September 2016 die Initiative zwar mit klaren Mehrheiten zur Ablehnung empfohlen, jedoch dem Gegenvorschlag des Bundesrates zugestimmt. Daraufhin zog das Initiativkomitee sein Volksbegehren zurück.

Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf zum Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) soll per 1. April 2017 in Kraft treten. Darin vorgesehen ist ein Solidaritätsbeitrag für rund 12’000 bis 15’000 anspruchsberechtigte Opfer. Insgesamt stehen 300 Millionen Franken zur Verfügung.

Opferberatung ist offizielle Anlaufstelle

Das Gesetz enthält verschiedene, die kantonalen Anlaufstellen und Archive betreffende Bestimmungen. So schafft es eine formelle Rechtsgrundlage für die kantonalen Anlaufstellen, welche die Opfer und Betroffenen beraten und unterstützen. Es konkretisiert auch die Aufgaben für die kantonalen Archive.

Im Kanton Luzern ist die Opferberatungsstelle offizielle Anlaufstelle für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen. Sie berät die Betroffenen bei der Gesucheingabe für den Solidaritätsbeitrag des Bundes und hilft, falls nötig, beim Ausfüllen der Formulare. Sie bietet Unterstützung bei der Suche nach Akten, welche die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen belegen. Die Beratung erfolgt telefonisch oder im persönlichen Gespräch.

Hinweis: zentralplus porträtierte ein Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen. Franz Gehrig erfuhr in Luzerner Kinderheimen Demütigungen und Schläge. Noch heute hadert er mit seinem Schicksal. Lesen Sie dazu: «Ich hatte keine Kraft, mich zu wehren»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von peter bucher
    peter bucher, 06.03.2020, 00:06 Uhr

    ich habe eben zufaellig den artikel ueber das kinderheim marianum menzingen gelesen.ich wurde im jahr 1949 oder 50 von luzern mit meinen eltern in menzingen abgeladen.wieso weis ich heute noch nicht.ich war fuer 2jahre in dem heim.da die schulausbildung minderwaertig war musste die 4.klasse wiederholen. sie schreiben von magern kindern. wie ich mich erinnern kann gab es am freitag zum fruehstueck poritsch.obwohl am freitag fleischlos war bekamen wir poritsch mit wuermern.ich bin dann einmal ausgerissen, leider haben sie mich in der stadt zug aufgegriffen und wieder ins heim gebracht.die strafe war dass ich die halbe nacht bei kalter temperatur vor den eingang gestellt wurde . im nachthemd.bett naessen war eine todsuende

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