Auslauf für Vögel eingeschränkt

Vogelgrippe-Virus: Kanton Luzern warnt

Einer der toten Wasservögel, die vor einigen Tagen am Bodensee gefunden wurden. Ab 16. November wird das Kontrollgebiet auf die ganze Schweiz erweitert.

(Bild: PD)

In den vergangenen Tagen wurde das Vogelgrippe-Virus in toten Wasservögeln am Bodensee und am Genfersee festgestellt. Ab Mittwoch weitet der Bund das Kontrollgebiet auf die ganze Schweiz aus.

Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar. Vögel können sich aber untereinander mit dem Virus vom Subtyp H5N8 anstecken. Um die Ansteckung von Hausgeflügel zu verhindern, hat das Bundesamt für die gesamte Schweiz per 16. November als Kontrollgebiet festgelegt.

Deshalb gelten laut Mitteilung des Kantons Luzern einschränkende Bestimmungen für den Auslauf von Geflügel sowie von Schwimm- und Laufvögeln:
•  Fütterung und Tränke müssen in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden, vorhandene Wasserbecken müssen abgeschirmt und Gänse, Enten und Laufvögel vom übrigen Hausgeflügel getrennt gehalten werden. Falls sich die Vorgaben nicht einhalten lassen, müssen die Tiere unter Dach in geschlossenen Einrichtungen gehalten werden.
•  Bei Geflügelhaltungen mit mehr als 100 Hühnervögeln sind die Halterinnen und Halter zudem verpflichtet, Aufzeichnungen zu auffälligen Tieren und besonderen Krankheitssymptomen zu machen und gegebenenfalls den Veterinärdienst zu informieren.
•  Kleinere Geflügelhaltungen melden Auffälligkeiten direkt dem Veterinärdienst.

Die Geflügelhalter werden aufgefordert, die Massnahmen des BLV umzusetzen. Personen, die auf tote Wildvögel stossen, sollten diese nicht berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- oder Fischereiaufsicht zu wenden.

Weiterführende Infos über Massnahmen und die aktuelle Lage findet man auf den Webseite des Luzerner Veterinäramts und des Bundesamts für Landwirtschaft.

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