Leserbrief zu übermalten Jesus-Bildern

Politischer Umgang mit religiösen Symbolen

Am Donnerstag fand im Zuger Kantonsrat eine relativ hitzige Diskussion über die im alten Kantonsspital überstrichenen Wandbilder bzw. eine daran anschliessende kleine Wertedebatte statt (zentralplus berichtete). ALG-Kantonsrat Anastas Odermatt hat uns einen Leserbrief zukommen lassen.

Der Leserbrief:

Mit weisser Farbe wurden in der Kapelle des alten Kantonsspitals sechs Wandbilder übertüncht, die vom Schweizer Maler Fritz Pauli stammten und Szenen aus der christlichen Passionsgeschichte darstellten. Die Massnahme wurde damit begründet, dass die Kapelle nun als Ruheraum für Asylsuchende diene. Dies hat zu emotionalen Reaktionen in der Bevölkerung und zu einer Interpellation im Kantonsrat geführt. Dort kam nun die Antwort des Regierungsrates zur Sprache. Die Debatte zeigt. Gerade bei einem so sensiblen Thema ist es wichtig, genau hinzuschauen und auch zu differenzieren.

Die Regierung ist zwar pragmatisch mit den Herausforderungen umgegangen, die sich gestellt haben. Rein juristisch verlief alles korrekt: Die Kapelle und die Bilder selbst standen nicht unter Denkmalschutz und das Gebäude ist mittelfristig dem Abriss geweiht. Pragmatisches Handeln hat aber seine Grenzen, gerade im sensiblen, emotional schnell aufgeladenen Politikfeld der Flüchtlings- und Religionspolitik. Dieses Handeln kann rasch kippen und als unüberlegt wirken. Das ist im vorliegenden Fall geschehen. Es hätte doch den Verantwortlichen klar sein müssen, dass es problematisch ist, religiöse Wandbilder leichthin zu übermalen. Die Regierung sollte künftig gerade auf solchen Politikfeldern mehr Sensibilität an den Tag legen.
Es ist also nachvollziehbar, dass diese Massnahme Betroffenheit ausgelöst und dass sie auch im Kantonsrat zu Fragen geführt hat. Es ist aber zu beachten, welche Fragen gestellt werden – und wie. Im vorliegenden Fall unterstellten nämlich die Interpellanten mit ihren Suggestivfragen unter anderem, dass alle Asylsuchenden einer anderen Religion angehören und dass ihnen christliche Motive nicht zuzumuten sind. Das stimmt nicht: Es gibt auch Asylsuchende, die christlich sind oder die sich ihrer angestammten Religion entfremdet haben. Zudem meine ich, dass christliche Motive sehr wohl «zumutbar» sind

Es scheint, als hätten die Interpellanten mit ihren Fragen versucht, zumindest indirekt politisches Kapital zu Lasten von Flüchtlingen und Asylsuchenden zu schlagen. Sie und weitere Votanten im Rat schlüpften in die Rolle von „Beschützern des Christentums“, gaben sich besonders „christlich“. Das finde ich problematisch, gerade auch aus dieser christlicher Perspektive: Denn die Passionsgeschichte verweist auf einen Kernwert des Christentums: auf Nächstenliebe und Mitempfinden – gegenüber den Eigenen, vor allem aber auch gegenüber Fremden. In der jüdisch-christlichen Tradition gibt es unter den Geboten wenige, die an Gewicht  und Eindeutigkeit dem Schutzgebot gegenüber Fremden und Flüchtlingen gleichkommen. Im dritten Buch Mose lesen wir etwa (Lev. 19,33-34): «Wenn bei dir ein Fremder in eurem Land lebt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst!» Erhellend ist die Begründung, die unmittelbar folgt: «Denn ihr seid selber Fremde gewesen.» Nächstenliebe wird hier zweifach verstanden: gegenüber Eigenem, aber vor allem gerade auch gegenüber Fremden. Hat jemand im «Ruheraum» des alten Kantonsspitals mit den Asylsuchenden darüber gesprochen? Viele von ihnen durchleben ja ihre besondere Passionsgeschichte.

Mit dem Verweis auf die Passionsgeschichte indirekt ein negatives Bild von Flüchtlingen zeichnen und daraus politisches Kapital schlagen, das ist für mich unverständlich.

Anastas Odermatt, Kantonsrat, Alternative – die Grünen Steinhausen

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