Aktuelles Gesetz nur auf Rehwil-Jagd ausgerichtet

Wegen Wildschweinen: Luzern will neues Jagdgesetz

Im Kanton Luzern gibt es immer mehr Hirsche, Gämsen, Wildschweine, Luchse oder Biber. Darauf ist das aktuelle Jagdreglement nicht vorbereitet. Deshalb wird es überarbeitet.

Die Verbreitung von Rot- und Schwarzwild (Hirsche und Wildschweine) und die Zunahme geschützter Arten – etwa Luchse oder Biber – haben sich die Rahmenbedingungen für die Jagd im Kanton Luzern verändert. Mit den neuen Voraussetzungen kann das mittlerweile 25-jährige Jagdgesetz des Kantons Luzern nicht mehr Schritt halten. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat das bestehende Gesetz daher einer Totalrevision unterzogen. Der Regierungsrat schickt diese nun bis Ende Februar 2017 in die Vernehmlassung.

Rot-, Gams- und Schwarzwild mit grösseren Aktionsradien

Neben der weiteren Hege und Pflege des Wildes habe das revidierte Jagdgesetz zum Ziel, die Wildtiere artspezifisch zu bejagen – entweder revierweise oder revierübergreifend. Während Rehwild kleinräumige Aktionsradien hat, sind Rot-, Gams- und Schwarzwild raumgreifende, über die Revier- und Kantonsgrenzen hinausagierende Wildpopulationen. Die Jagd auf Rehwild kann gut innerhalb eines Reviers organisiert werden. Hirsche, Gämsen und Wildschweine müssen dagegen koordiniert gezählt und bejagt werden. Das bestehende Gesetz ist jedoch ausschliesslich auf die Rehwild-Jagd ausgerichtet. Mit Blick auf die Wildtier-Entwicklung im Kanton Luzern gilt es daher, die gesetzlichen Grundlagen entsprechend anzupassen.

Künftig müssen sich die Reviere, bei Wildtieren mit grossen Aktionsräumen, untereinander abstimmen. Das revierübergreifende Vorgehen reicht dabei von der Bestandserhebung bis zum Abschuss. Die Koordination unter den Revieren soll lokale Wald-Wild-Probleme wirksam bekämpfen und die natürliche Waldverjüngung fördern. Die gesetzlichen Neuerungen sollen zudem die Wiederbesiedelung durch Wildschweine kontrollieren helfen.

Das koordinierte Vorgehen und auch der Umgang mit zahlreichen geschützten Arten bedeuten für den Kanton mehr Sach- und Personalaufwand. Der Gesetzesentwurf regelt deshalb die Aufteilung der Mittel aus den Jagdpachterträgen und den Jagdpassgebühren neu. Künftig sollen zwei Drittel der Pachterträge an den Kanton und ein Drittel an die Gemeinden gehen. Das entspricht einer Umkehr des bisherigen Verteilschlüssels. Die Mindereinnahmen für die betroffenen Gemeinden betragen insgesamt rund 250’000 Franken. Dennoch bleiben die Gemeinden für die Verpachtung der Jagdreviere zuständig. Mit dem revidierten Gesetz werden die Jagdreviere jedoch nur noch zum Schatzungswert vergeben und müssen nicht mehr versteigert werden. Das schafft sowohl für die Gemeinden als auch die Pächter faire Rahmenbedingungen. Die Jagdpassgebühren sollen zudem vollumfänglich in die kantonale Jagdkasse fliessen. Die neuen Ertragsflüsse und die künftigen Verantwortlichkeiten und Aufgaben sollen im Rahmen der Vernehmlassung bewusst diskutiert werden.

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