Luzern: Gemeinnütziger Wohnungsbau kommt voran

54 günstige Wohnungen an bester Lage

Stadträtin Manuela Jost und Markus Mächler, Präsident SBL Wohnbaugenossenschaft, stellten das Bauprojekt vor.

(Bild: web)

Der Stadtrat hat mit der SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern einen Baurechtsvertrag für das Areal an der Eichwaldstrasse ausgearbeitet. Die Genossenschaft will auf dem städtischen Areal bis 2021 ein lebendiges und autoarmes Wohn- und Arbeitsquartier mit mindestens 54 Wohnungen realisieren.

Auf dem Eichwaldareal, das an die Luzerner Allmend und die Horwerstrasse grenzt, tut sich etwas. Läuft alles nach Plan, können 2021 54 gemeinnützige Wohnungen sowie einige Arbeitsplätze bezogen werden. Diesen Dienstag hat Stadträtin und Baudirektorin Manuela Jost über die Details des Baurechtsvertrages mit der SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern informiert. zentralplus hat anfangs Juni ausführlich über das Projekt berichtet – hier gehts zum Artikel.

Nur zwei Angebote

Jost erinnert an die Hintergründe dieses Projekt: «Der Stadtrat hat 2012 von den Luzerner Stimmberechtigten den Auftrag erhalten, den Anteil an gemeinnützigen Wohnungen innerhalb von 25 Jahren auf 16 Prozent zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Stadtrat in seiner Wohnraumpolitik unter anderem festgelegt, welche städtischen Areale er für den gemeinnützigen Wohnungsbau vorsieht.»

Anfang 2016 hat der Stadtrat das Areal an der Eichwaldstrasse ausgeschrieben. Die Wohngenossenschaft Geissenstein EBG und die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern haben je
ein Angebot eingereicht. Die Jury unter dem Vorsitz von Manuela Jost hat sie Anfang Mai 2016 beurteilt. «Die hohe Qualität und Professionalität der Angebote haben die Jury überzeugt. Sie hat sich einstimmig für die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern entschieden. Ausschlaggebend waren inhaltliche Aspekte des Konzepts und die Herangehensweise der SBL.» Die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern will auf dem Areal an der Eichwaldstrasse für 25,1 Millionen Franken ein neues Wohn- und Arbeitsquartier mit mindestens 54 Wohnungen realisieren. Um eine hohe soziale Durchmischung zu erreichen, werden neben 2 1⁄2- und 31⁄2-Zimmer-Wohnungen auch 4 1⁄2-Zimmer-Wohnungen für Familien mit Kindern realisiert.

Vernetzung mit Nachbarschaft

Die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern will die Entwicklung des Areals eng mit der Nachbar-schaft vernetzen. Dazu hat sie die Eigentümer der angrenzenden Areale bereits einbezogen. So soll auf einer Nachbarparzelle ein Spielplatz realisiert werden. Die benachbarte Stiftung für Schwerbehinderte (SSBL) wird im Erdgeschoss des Salzmagazins 200 bis 300 Quadratmeter Fläche mieten, teil Jost weiter mit. Zudem soll hier auch die Kinderkrippe Frohheim untergebracht werden.

Aktuelle Machbarkeitsstudie für das Areal.

Aktuelle Machbarkeitsstudie für das Areal.

(Bild: Büro Konstrukt)

Die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern hat gemäss der Luzerner Baudirektorin ein innovatives Konzept für die Aufwertung und Neunutzung des Salzmagazins vorgelegt. Im Salzmagazin, das unter Schutz gestellt ist und erhalten werden muss, werden Büros, Ateliers und drei bis vier Wohn-Ateliers eingerichtet. «Die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern hat auch klare Vorstellungen über das weitere Vorgehen – insbesondere zur Qualitätssicherung – formuliert. Sie sicherte zu, einen Architekturwettbewerb auf Einladung durchzuführen. Die Planung und die Bebauung sollen nach dem neuen Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) realisiert werden.» Insbesondere soll Minergie-ECO erzielt werden.

Das Salzmagazin steht unter Schutz.

Das Salzmagazin steht unter Schutz.

(Bild: zVg)

Die Umnutzung des Salzmagazins, die Standards für nachhaltige Bauten sowie die klaren Vorstellungen für das weitere Vorgehen, sorgten dafür, dass die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern eine leicht höhere Bewertung erhielt, obwohl ihr Mindestangebot für den jährlichen Baurechtszins rund 10 Prozent unter jenem der Wohngenossenschaft Geissenstein EBG lag. Die SBL Wohnbaugenossenschaft Luzern ist bereit, für das Areal einen jährlichen Baurechtszins von mindestens 138’105 Franken zu bezahlen. Der Grosse Stadtrat wird voraussichtlich am 15. Dezember 2016 über die Abgabe im Baurecht entscheiden. Läuft alles nach Plan, können die Wohnungen Anfang 2021 bezogen werden.

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