Zentralschweiz gehorcht, Westschweiz nicht

Dublin-Ausschaffungen: Bund bestraft ungehorsame Kantone

Wenn Kantone es versäumen, einen Asylsuchenden fristgerecht abzuschieben, können sie seit kurzem vom Bund zur Kasse gebeten werden. Laut der «Luzerner Zeitung» bezweifeln Parlamentarier, ob das gesetzeskonform ist.

In letzter Zeit sorgte die Ausschaffung einer afghanischen Familie von Zug nach Norwegen für Diskussionsstoff, die Familie wurde vorher gegen ihren Willen getrennt. Amnesty International protestierte scharf gegen die Ausschaffung (zentralplus berichtete).

Damit vollzieht Zug jedoch bloss Order aus Bern, argumentieren die Behörden. Und tatsächlich: In der Zentralschweiz liessen sich die Fälle an einer Hand abzählen, wo die Kantone nicht ausgeschafft hätten, schreibt die «Luzerner Zeitung» am Montag. Und das zahle sich aus, denn seit Oktober kann der Bund den Kantonen Geld streichen, wenn sie dem Gesetz nicht nachkommen.

Es geht auch anders. Westschweizer Kantone, allen voran die Waadt, fouttieren sich um die Verschärfung. Sie schafften oft gar nicht oder viel später aus. In einem Jahr habe der Kanton in 140 Fällen die Rückschiebung in einen Dublin-Staat unterlassen. Es sei die Priorität, kriminelle Ausländer auszuschaffen, meinte ein Kantonsvertreter gegenüber der «LZ».  Und der grüne Genfer Ständerat Robert Cramer fände es interessant zu sehen, was passieren würde, wenn ein Kanton gegen die vom Ständerat beschlossene Verschärfung vor Gericht ziehen würde.

 

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