Staatsanwaltschaft stützt Stadt Sursee

Überbauung Buchenhof: Busse für Bauherren

Wegen der Überbauung Buchenhof gab es eine Strafanzeige.

(Bild: PD)

Die Überbauung Buchenhof in Sursee bleibt weiterhin Thema: Die zuständige Staatsanwaltschaft hat gegen die Bauherren einen Strafbefehl erlassen. Ihnen wird eine Busse auferlegt.

Im Dezember 2015 hatte die Stadt Sursee gegen zwei Bauherren Strafanzeige eingereicht. Der Stadtrat machte geltend, dass die Bauherren im Buchenhof den bewilligten Anteil für eine Wohnnutzung überschritten und damit gegen die geltenden Bauvorschriften verstossen hatten (zentralplus berichtete).

Nun erhält die Stadt Sursse Unterstützung der Staatsanwaltschaft: Mit einem Strafbefehl gegen die zwei Bauherren teile die Staatsanwaltschaft die Auffassung der Stadt Sursee, dass eine Übertretung vorlag, teilt der Surseer Stadtrat am Mittwoch mit. Die Bauherren müssen jetzt eine Busse in unbekannter Höhe zahlen.

Dennoch ist die Sache noch nicht abgeschlossen: In der gleichen Angelegenheit ist noch ein verwaltungsgerichtliches Verfahren beim Kantonsgericht hängig. «Hier geht es um die Frage, ob beziehungsweise bis wann die Mieter der beiden noch genutzten Wohnungen den Neubau Buchenhof verlassen müssen», so der Stadtrat Sursee.

Illegale Wohnungen in den oberen Stockwerken

Der Stadtrat Sursee hatte Strafanzeige gegen die Bauherrschaft des Buchenhofs eingereicht, weil diese die oberen Räume widerrechtlich als Wohnungen vermietet hatte und damit gegen das Baugesetz verstiess. Der Neubau Buchenhof mit einer Fläche von 15’500 Quadratmetern Nutzfläche liegt mitten in der Stadt Sursee beim Bahnhof.

Gemäss Zonenbestimmungen dürfen in dem Gebäude maximal 20 Prozent als Wohnfläche genutzt werden. Der Stadtrat wollte diesen Anteil auf 40 Prozent erhöhen, doch an der Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2015 lehnten die Stimmberechtigten die beantragte Teiländerung der Ortsplanung ab. Im 4. Obergeschoss des Buchenhofs waren zu diesem Zeitpunkt bereits Wohnungen bezogen worden, obschon die rechtliche Grundlage dafür noch fehlte.

Mieter mussten wieder ausziehen

Im Februar 2016 hatte der Stadtrat bekanntgegeben, dass einige bereits eingezogene Mieter in der Überbauung wieder ausziehen müssten. Speziell die Wohnungen ab dem 4. Stock waren nicht zonengemäss. Betroffen waren sechs Parteien, drei Mietwohnungen und drei Eigentumswohnungen. Sie hatten bis Juni Zeit, ihre Wohnungen zu räumen.

Die Investoren durften die betroffenen Räume nur noch als Dienstleistungsflächen nutzen. Nachkontrollen hatten ergeben, dass – abweichend von den bewilligten Plänen – im 5. OG Wintergärten der vollständigen Wohnnutzung zugeführt wurden.

Bericht entlastet Stadtrat

Im Mai diesen Jahres gab der Stadtrat bereits das Ergebnis einer externen Untersuchung zur Sache bekannt – und wurde auch dort weitgehend entlastet von Vorwürfen. Dies, obwohl bei der Buchenhof in Sursee kommunikativ einiges schief gelaufen war.

Die Verwaltungsabläufe im Zusammenhang mit der Bewilligung der Überbauung Buchenhof seien korrekt verlaufen – zu diesem Fazit kam der Luzerner Alt-Regierungsstatthalter Alois Widmer, der im Auftrag des Stadtrates Sursee einen Bericht verfasste. Aber Widmer äusserte auch Vorwürfe an die Stadt Sursee: «Der Stadtrat hat die Sensibilität des Themas unterschätzt.» Widmer machte Vorschläge, wo Prozesse verbessert werden können

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon