Kantonale Abstimmung findet doch wie angeordnet statt
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Abstimmung über das kantonale Volksbegehren «Für faire Unternehmenssteuern» findet wie geplant statt.
Das Bundesgericht hat den Antrag der Beschwerdeführer abgelehnt, die angesetzte Abstimmung über das kantonale Volksbegehren «Für faire Unternehmenssteuern» durch vorsorgliche Verfügung zu verschieben. Dies teilt die Luzerner Staatskanzlei mit. Die kantonale Abstimmung findet daher wie geplant am 25. September statt.
Gleichzeitig hält das Bundesgericht aber fest, dass die Beschwerdeführer auch ohne Verschiebung der Abstimmung ihr Ziel noch erreichen könnten, wie der Luzerner Gewerkschaftsbund mitteilt. Die Beschwerdeführer würden auf ihren Standpunkt beharren, dass die Volksbotschaft keine objektive Information sondern Behördenpropaganda waseir. Diesen Vorwurf wird das Bundesgericht nun prüfen.
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