E-Dossiers: Zug verzichtet auf Alleingang

Welche Gemeinschaft nimmt Zug auf?

Rund 50 Vertreterinnen und Vertreter ambulanter und stationärer Leistungserbringer liessen sich an den «Zuger Gesprächen» über das elektronische Patientendossier informieren.

(Bild: zvg)

Im Rahmen der «Zuger Gespräche» lud Gesundheitsdirektor Martin Pfister die Leistungserbringer des Zuger Gesundheitswesens diesen Mittwoch zum Austausch über das elektronische Patientendossier (EPD) ein. Er betonte, dass der Kanton Zug keine eigene EPD-Gemeinschaft gründen wird, sondern auf den überregionalen Zusammenschluss setzt.

An den diesjährigen «Zuger Gesprächen», der Plattform der Gesundheitsdirektion zum Erfahrungsaustausch und Vernetzung der Gesundheitsfachpersonen und -institutionen des Kantons, drehte sich alles um eHealth und das elektronische Patientendossier. 2017 tritt das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft. Es verpflichtet Spitäler bis 2020 und Pflegeheime bis 2022 den Datenaustausch über das elektronische Patientendossier zu gewährleisten. Dazu müssen sich die Institutionen einer sogenannten EPD-Gemeinschaft anschliessen, schreibt die Zuger Gesundheitsdirektion in einer Mitteilung.

Die integrierte Versorgung stärken

Eine EPD-Gemeinschaft muss die organisatorischen und strukturellen Grundlagen aufbauen und betreiben, damit Daten über das elektronische Patientendossier sicher ausgetauscht werden können und nur Gesundheitsfachpersonen sowie Patientinnen und Patienten Zugriff auf die Daten haben. Die Gründung einer EPD-Gemeinschaft ist komplex und geht mit grossem Aufwand einher. Schweizweit werden deshalb nur wenige solche Gemeinschaften entstehen.

Dies ist nach Gesundheitsdirektor Martin Pfister jedoch im Sinne der Sache: «Im Idealfall bildet eine EPD-Gemeinschaft eine ganze Versorgungsregion ab. Dies stärkt die integrierte Versorgung, die bereits heute inner- und ausserkantonal erbracht wird.» Er plädierte deshalb dafür, dass sich die Zuger Leistungserbringer einer überregionalen Gemeinschaft anschliessen.

Regierungsrat Martin Pfister betonte an den «Zuger Gesprächen» die Vorteile eines überregionalen Zusammenschlusses der Leistungserbringer beim Datenaustausch über das elektronische Patientendossier.

Regierungsrat Martin Pfister betonte an den «Zuger Gesprächen» die Vorteile eines überregionalen Zusammenschlusses der Leistungserbringer beim Datenaustausch über das elektronische Patientendossier.

(Bild: zvg)

Zusammenschluss über die Kantonsgrenzen hinweg

Die Möglichkeit zum überregionalen Zusammenschluss bieten derzeit die Kantone Aargau und Zürich, die je eine EPD-Gemeinschaft gründen. Vertreter beider Kantone haben an den «Zuger Gesprächen» betont, dass sie offen seien für den Anschluss ausserkantonaler Leistungserbringer und Nutzer. Samuel Eglin, stellvertretender Generalsekretär der Zürcher Gesundheitsdirektion und künftiger Geschäftsführer der «axsana AG», der Unternehmung, die in Zürich die Gemeinschaft betreiben wird, führte aus: «Wer heute bereits in der Versorgungskette zusammenarbeitet, sollte in der gleichen EPD-Gemeinschaft sein. Innerhalb einer Gemeinschaft lassen sich über das elektronische Patientendossier hinaus vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten und Nutzen stiftende Anwendungen realisieren.»

Der Kanton Luzern prüft gegenwärtig, ob er in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Kantonsspital eine EPD-Gemeinschaft gründen möchte. Auch dieser Gemeinschaft könnten sich die Zuger Leistungserbringer anschliessen.

Kantonale Arbeitsgruppe prüft Zuger Optionen

Eine vom Kanton Zug initiierte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der ambulanten und stationären Leistungserbringer, wird verschiedene Anschlussoptionen prüfen und im Idealfall den gemeinsamen Anschluss der Zuger Leistungserbringer an eine EPD-Gemeinschaft koordinieren. Der Nutzen des elektronischen Patientendossiers kann am raschesten realisiert werden, wenn möglichst alle an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen daran teilnehmen.

Das elektronische Patientendossier

Das elektronische Patientendossier ist ein virtuelles Dossier, über das behandlungsrelevante medizinische Daten wie Röntgenbilder, Spitalaustrittsberichte, Labordaten, Medikationslisten oder Pflegedokumentationen elektronisch abgerufen werden können. Zugang zum Dossier haben ausschliesslich die an einer Behandlung beteiligten Gesundheitsfachpersonen sowie die Patienten. Letztere haben zudem die Möglichkeit, eigene Daten wie zum Beispiel Informationen über Allergien, die Patientenverfügung oder Kontaktdaten von im Notfall zu benachrichtigenden Personen im Dossier zu speichern. Mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht, die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patienten gefördert werden.

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