Sozialhilfe: 1,3 Millionen für Arbeitsintegration

Luzerner Stadtrat beantwortet SVP-Vorstoss

Wie geht die Stadt Luzern bei der dauerhaften Integration von Sozialhilfeempfangenden um? Dies will Jörg Krähenbühl (SVP) wissen. In seiner Antwort liefert der Stadtrat Erklärungen, bleibt aber vage.

Der Stadtrat schreibt in seiner Antwort auf die Interpellation: «Die Abteilung Soziale Dienste der Sozialdirektion setzt die rechtliche Grundlage konsequent um.» Jedoch sei festzuhalten, dass die dauerhafte berufliche Integration bei einem Teil der sozialhilfeempfangenden nicht mehr oder nur noch teilweise gelinge.

Die Gründe dafür sind, dass diese Personen Ausbildungen und Arbeitserfahrungen vorweisen, die den heutigen Erfordernissen des ersten Arbeitsmarktes nicht mehr entsprechen, Krankheiten oder gesundheitliche Beeinträchtigungen und Suchterkrankungen vorliegen oder mangelnde Sprachkentnisse und fehlende Integration festzustellen sind.

Mix an Massnahmen

Dennoch führt der Stadtrat eine Reihe von Massnahmen auf, die eine berufliche Integration fördern. Konkret umschreibt er Abklärungsplätze, Arbeitsintegrationsprogrammen, Dauerarbeitsplätze und Personalvermittlung. Die verschiedenen Programme haben im Jahr 2015 rund 1,3 Millionen Franken gekostet.

Krähenbühl will auch wissen, was mit Personen geschieht, die nicht mehr integriert werden können. Der Stadtrat schreibt: «Solche Personen werden zum gegebenen Zeitpunkt aufgefordert, die AHV-Rente früher zu beziehen.»

Herausforderung: Flüchtlinge

Krähenbühl stellt abschliessend eine Frage zur beruflichen Integration von Flüchtlingen. Er äussert die Sorge, dass diese nach einer Aufenthaltsdauer von zehn Jahren Sozialhilfe beziehen werden. Der Stadtrat gibt zu, dass dies eine besondere Herausforderung darstelle. In diesem Punkt bedürfe es Anstrengungen und die Abteilung Soziale Dienste sei an der Prüfung geeigneter Massnahmen. Konkreter wird sie allerdings nicht.

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