Zuger SP will Schweizer Recht anwenden

Die SP des Kantons Zug fordert vom Regierungsrat, dass die kantonalen Behörden, insbesondere die Steuerverwaltung und
die Justizbehörden, Zugriff auf die Dokumente der «Panama Papers» erhalten.

Falls nötig soll der Regierungsrat die Unterstützung des Bundes einholen, so die Zuger SP-Fraktion: «In Zusammenarbeit mit anderen Kantonen oder Staaten. Dabei soll geprüft werden, ob aufgrund der Daten Anzeichen auf Steuerhinterziehung und/oder Steuerbetrug bestehen von juristischen oder natürlichen Personen, die den Wohnsitz im Kanton Zug haben.

Die SP begründet ihr Postulat wie folgt: Die teilweise Veröffentlichung der «Panama Papers» habe ein breites System von «Trusts» und Briefkastenfirmen aufgedeckt, welches dazu diene, die wahren Besitzenden oder die Begünstigten zu kaschieren.

«Es gilt zu betonen, dass solche Konstrukte nicht per se illegal sind. Gleichwohl können sie doch dazu dienen, Steuern zu hinterziehen oder sogar Geld zu waschen. Ausserdem wurde in der medialen Berichterstattung deutlich, dass viele solcher Briefkastenfirmen mit Domizil in Steuerparadiesen wie Panama von der Schweiz aus verwaltet werden», schreibt die SP Kanton Zug.

In diesen Fällen sollen sie in der Schweiz versteuert werden und es gelte das Schweizer Steuergesetz. «Aus diesem Grund wäre es wichtig, dass die Staatanwaltschaft und/oder die kantonale Steuerbehörde in Besitz der Daten der «Panama Papers» verfügen könnten und sich nicht nur auf die in den Medien publizierten Daten stützen müssten.

Der Handlungsspielraum der kantonalen Steuerverwaltung bestehe in der Verfolgung von Steuerhinterziehungen, während für die Verfolgung von Steuerbetrug, also die Verwendung einer falschen Urkunde zum Zwecke der Steuerhinterziehung, die ordentlichen Strafverfolgungsbehörden zuständig sind.

Ferner sei dem Kantonsrat zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, welche Handlungsmöglichkeiten vom Kanton Zug aus schon ergriffen wurden, resp. geplant sind.

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