Hanf-Razzia: Anwalt durfte Sohn nicht kontaktieren

Allmählich sickern weitere Details zum Drama vom 9. März in Malters durch. An diesem Tag wollte die Luzerner Polizei eine Wohnung in Malters nach Hanfplantagen durchsuchen. Statt des Sohnes war jedoch nur die 65-jährige Mutter im Haus. Sie drohte zu schiessen, falls die Polizei das Haus betrete. Schliesslich erschoss sie sich selbst. Dies passierte nach einer rund 17-stündigen Verhandlung mit der Frau. Der Sohn hat nun Strafanzeige gegen den Luzerner Polizeikommandanten Adi Achermann und weitere  Personen eingereicht (zentralplus berichtete).

Kontakt mit Sohn verweigert

Der 46-jährige Sohn sass während der Aktion wegen Verdachts auf Drogendelikte in einem Zürcher Gefängnis. Die Luzerner Polizei hatte die Razzia im Auftrag der Zürcher Staatsanwaltschaft durchgeführt. Laut Recherchen der «Neuen Luzerner Zeitung» wollte der Anwalt des Sohnes, Oskar Gysler, am besagten Tag mit dem Sohn über dessen Einvernahme im Zusammenhang mit den Hanfplantagen sprechen.

Der Kontakt mit dem Sohn, der zugleich Vormund seiner psychisch kranken Mutter war, wurde Gysler aber verwehrt. «Man hat mir nicht erlaubt, mit meinem Klienten zu reden», erklärt Gysler der Zeitung. Dieser Entscheid sei vom zuständigen Zürcher Staatsanwalt gekommen. Gysler hat sich nun deswegen auf informellem Weg beschwert.

Verhalten des Sohnes

Nach dem Einsatz erklärte der Luzerner Polizeisprecher Kurt Graf, die Polizei habe in Erwägung gezogen, den Sohn der 65-jährigen Frau mit in die Verhandlungen einzubeziehen. «Wegen des Verhaltens des Sohnes war das aber nicht möglich», so Graf gegenüber der «NLZ». Der Anwalt Gysler erklärt gegenüber der Zeitung weiter: «Mein Klient kann sich nicht erinnern, dass er am besagten Tag des 9. März von den Luzerner Be­hörden kontaktiert worden ist.» Der Anwalt sei auch erst um 13 Uhr, als die Mutter bereits tot war, über die Razzia informiert worden. Konkreter wolle Gysler nicht darauf eingehen. Er sagte jedoch: «Der Sohn befindet sich jetzt in einer belastenden Situation, und es ist nicht auszuschliessen, dass er verwirrt ist.»

Der Fall ist komplex: Mittlerweile sind drei Kantone involviert, Zürich, Luzern und Aargau (führt die Administrativuntersuchung gegen Luzerner Polizei). Die Behörden kommunizieren momentan nicht über den Fall.

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