Touristen sollen «gratis» ÖV-fahren

Touristen sollen in Luzern den ÖV ohne weitere Kosten benutzen dürfen – ihre Billete sollen über die Kurtaxe bezahlt werden, die Touristen bei Übernachtungen abliefern müssen. Die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Stadtrates Luzern hat diese Änderung gutgeheissen.

Wer hier übernachtet, soll mit der Hotelrechnung auch das Ticket für den Bus bezahlen: Neu soll aus den Kurtaxenerträgen den Gästen die freie Benützung von Bus und Regionalzügen mit einer Gästekarte ermöglicht werden. Dieser Zusatzaufwand für den öffentlichen Verkehr wird aus dem Ertrag der Kurtaxe finanziert und reduziert die Mittel für die Betreuung der Kundschaft vor Ort. Mit der Möglichkeit einer Erhöhung der Beherbergungsabgabe auf maximal 50 Rappen sollen die Betriebsmittel der Luzern Tourismus AG (LTAG) für die Infostelle weiterhin gesichert werden. Das hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) der Stadt Luzern in ihrer Sitzung beschlossen. Der Stadtrat soll diese Erhöhung beschliessen können, sollten die Mittel der LTAG für die Betreuung der Kundschaft nach der Einführung der Gästekarte nicht mehr ausreichend sein. Die Änderung war in der GPK unbestritten.
 
In der Leistungsvereinbarung 2016 bis 2020 mit der LTAG wünschte die GPK dagegen eine klarere Aufgabenregelung beziehungsweise Festschreibung der Leistungen der LTAG. Insbesondere solle regelmässig Bericht erstattet werden, inwiefern die LTAG Tourismusanliegen (z. B. das Carparkierungssystem) angeht, die die Stadt besonders betreffen.
 

Zudem gibt es Änderungen bei der städtischen Pensionskasse – zumindest wenn es nach der GPK geht: Die Geschäftsprüfungskommission hat an ihrer Sitzung den Bericht und Antrag 29/2015 «Pensionskasse Stadt Luzern (PKSL)» beraten. Dieser beinhaltet eine Teilrevision des Pensionskassenreglements, wobei vor allem die bundesrechtlichen Vorgaben im Falle einer Sanierung umgesetzt würden, schreibt die GPK. Der Grosse Stadtrat lege dabei die finanziellen Grenzen der arbeitgeber- und arbeitnehmerseitigen Sanierungslast im Falle einer Unterdeckung der Kasse verbindlich fest. Die städtische Pensionskasse werde zur Sicherstellung der langfristigen finanziellen Stabilität nicht darum herumkommen, in absehbarer Zeit den für die Berechnung der jährlichen Rentenleistungen massgebenden Umwandlungssatz von heute 6,2 Prozent (Rücktrittsalter 65) herabzusetzen. Die Regelungen betreffend einer Weiterbeschäftigung über das 65. Altersjahr würden flexibilisiert. Die Revision war in der GPK unbestritten.

Beide Geschäfte wird der Grosse Stadtrat in seiner Sitzung vom 26. November beraten.

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