Checkliste für Open Airs

Besser durch den Vorschriften-Dschungel: Die Baudirektion des Kantons Zug hat eine Checkliste mit gesetzlichen Auflagen für Open Airs erstellt. Darin sind alle Regeln für Freiluftveranstaltungen systematisch aufgeführt. «Das Instrument soll nicht nur Veranstaltenden dienen, sondern auch den Bewilligungsbehörden, den Gemeinden und dem Kanton», schreibt die Baudirektion in einer Mitteilung.

Zu den organisatorischen Herausforderungen zählten nicht zuletzt die zahlreichen gesetzlichen Auflagen, so die Baudirektion weiter. Allein das Aufstellen von temporären Bauten und Anlagen sei an eine Vielzahl von Bedingungen geknüpft. «Sie alle in Erfahrung zu bringen, ist nicht nur für Neu- Veranstalter schwierig. Auch Behörden mit wenig Erfahrung auf diesem Gebiet müssen sich oft erst in die Materie einarbeiten», sagt Baudirektor Heinz Tännler.

Zudem enthält das Papier die Adressen der zuständigen Amtsstellen des Kantons und der Zuger Einwohnergemeinden. Das Instrument soll dazu beitragen, den Aufwand von Veranstaltern und Behörden zu minimieren und die Verfahren zu beschleunigen.

Ein Blick in die Checkliste zeigt unter anderem, dass nur für relativ wenige Belange eine Bewilligung nötig ist. Es handelt sich dabei um den Alkoholausschank, verlängerte Betriebszeiten, die (Verkehrs-)Sicherheit und den Brandschutz. Die Einhaltung der übrigen gesetzlichen Auflagen liegt in der Eigenverantwortung der Veranstaltenden. Mit der Unterzeichnung der Checkliste versichern sie gegenüber den Beörrden, die Vorschriften einzuhalten und wo nötig die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.

Werden von Behördenseite Verstösse festgestellt – etwa bei Lebensmittelkontrollen oder Schallmessungen – müssen die Veranstaltenden mit Sanktionen rechnen.

Die Checkliste wird beim diesjährigen Waldstock-Festival in Steinhausen ein erstes Mal einem Praxistext unterzogen. «Falls es sich dabei zeigen sollte, dass noch Anpassungen nötig sind, wird das Instrument entsprechend ergänzt und optimiert», sagt Tännler. Die aktuelle Version der Checkliste kann ab sofort von der Website des Amtes für Raumplanung, unter www.zg.ch/raumplanung heruntergeladen werden.

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