Sebastian Vettel und Luzerner Fotograf streiten weiter

Der Krienser Fotograf Niklaus Wächter knipste das Anwesen des Formel-1-Stars aus der Luft ab. Daraufhin hat der Rennfahrer Sebastian Vettel in Köln ein Verfahren gegen Wächter gewonnen. Wie verschiedene Medien heute berichten, reagiert Wächter nun mit einer Gegenklage vor dem Bezirksgericht in Kriens. Es geht um die Frage, ob Vettels Anwesen aus der Luft fotografiert werden darf. Und ob dies ein deutsches Gericht verbieten kann.

Die Klage sei bereits beim Bezirksgericht Kriens eingereicht worden, bestätigte der Luzerner Fotograf Niklaus Wächter gegenüber der Nachrichtenagentur sda Berichte, die in den letzten Tagen in der «NZZ» und der «Thurgauer Zeitung» erschienen sind. Er reagiert damit auf ein Verfahren, das Sebastian Vettel in Deutschland angestrengt hatte.

Fotos vom Motorsegler aus
Wächter hatte von einem Motorsegler aus Fotos von Vettels Anwesen in Ellighausen im Kanton Thurgau geschossen. Ein Kölner Gericht habe ihm dann aber verboten, diese Bilder weiterhin in Zusammenhang mit Sebastian Vettel zu zeigen, erklärte Wächter. Daran halte er sich. Es habe ihn aber sehr erstaunt, dass ein deutsches Gericht einem Schweizer verbieten könne, auf der eigenen Website Bilder eines Anwesens zu publizieren, das sich in der Schweiz befinde.

Diese Frage müsse geklärt werden, kündigt Wächter an. Vor dem Bezirksgericht Kriens wurde eine sogenannte «negative Feststellungsklage» eingereicht. Wächter wird vom Medienrechtsspezialisten und Ringier-Anwalt Matthias Schwaibold vertreten, federführend ist die Mediengewerkschaft Impressum, beziehungsweise deren Rechtsschutzversicherung.

Die Grenzen der Privatsphäre
Es gehe im Verfahren auch grundsätzlich um die Frage, wo die Grenzen der Privatsphäre von Prominenten lägen, sagte Wächter. Auf seinen Fotos seien jeweils keine Personen zu sehen, sondern nur Gebäude samt Umschwung.

Die Bilder aus der Luft sind Wächters Spezialität. Er beliefere etwa Kommunikations- und Grafikbüros mit Aufnahmen von Überbauungen oder Unternehmen, die Fotos für eigene Publikationen bräuchten. Zu seinen Kunden gehörten etwa auch das Bundesamt für Verkehr, das Bilder von Staus bestelle.

Die Fotos der Prominenten-Villen machten nur einen kleinen Teil seiner Aufträge aus, sagte er. Er verlange dafür auch keine speziellen Preise. Das Foto von Vettels Villa habe beispielsweise rund 200 Franken gekostet.

Blocher und Glasenberg reklamierten
Vettel ist nicht der erste, der sich gegen Wächters Luftaufnahmen wehrt. Dies habe früher auch schon der ehemalige Formel-1-Pilot Michael Schumacher versucht – ebenfalls vor einem deutschen Gericht in Frankfurt. Dieses habe sich aber für nicht-zuständig erklärt, so Wächter.

Von Christoph Blocher habe er ein Schreiben bekommen, weil er dessen Haus und das Schloss Rhäzüns fotografiert habe. Auch der Glencore-Chef Ivan Glasenberg habe schon verlangt, dass er Fotos von dessen Haus lösche. Beiden habe er erklärt, dass sie Personen öffentlichen Interesses seien. Er habe in anderen Fällen aber auch schon Bilder entfernt, versichert Niklaus Wächter.

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