Zug

Verdacht auf Bestechung: Zuger Firma unter Beschuss

In Zug gerieten die Geschäfte aus den Fugen. (Bild: iStockphoto.com)

Die Firma Beelk aus Zug steht vor unruhigen Zeiten: Der Geschäftsführer steht unter Verdacht, einen IT-Spezialisten der Zürcher Schulthess-Klinik bestochen zu haben. Beide Unternehmen haben bereits ihre Konsequenzen gezogen.

Die Firma Beelk ist ein auf Druckerlösungen spezialisiertes Unternehmen. Wie der «Beobachter» in seiner Ausgabe vom 28. Juni schreibt, überwies der Geschäftsführer von Beelk einem befreundeten IT-Spezialisten aus Meggen dreimal 3000 Franken Miete für Aufenthalte in einer Ferienwohnung. Dem Magazin liegen dafür sogar Buchungsbelege vor. So weit so gut. Nur: Der IT-Spezialist war bei der Privatklinik Schulthess in Zürich angestellt. Und diese vergab kurz nach der ersten Zahlung einen ganz grossen Auftrag an Beelk – einen Auftrag im Wert von über einer Million Franken.

Die ersten Stellungnahmen der Firmen erstaunen nicht. Sie wollen vom Verdacht auf Bestechung nichts wissen. Beide Angestellten seien schon lange miteinander befreundet gewesen und hätten nur gemeinsame Ferien in dieser Wohnung verbracht. Finanziell sei alles geregelt und wieder in Ordnung.

In Ordnung ist eigentlich gar nichts, wie die Recherchen von zentral+ ergaben. Denn als wir mit den Verantwortlichen der beiden Firmen in Kontakt traten, kam Erstaunliches ans Licht.

Beelk-Besitzer: «Es hat gekracht im Gebälk»

Beelk-Firmenbesitzer Andreas Kleeb gibt inzwischen zu, dass gewisse Geschäfte sehr unsauber abgelaufen sind. Er sagt: «Gewisse Aufwände wurden über die Firma abgerechnet, die nicht über die Firma hätten abgerechnet werden sollen. Bei uns hat es gekracht im Gebälk. Aber wir haben unsere Lehren daraus gezogen. Wir wollen sicherstellen, dass solche Sachen und Vorwürfe in Zukunft nicht mehr möglich sind.»

Beelk hat tatsächlich Konsequenzen gezogen. Seit dem heiklen Vorfall agiert das Unternehmen mit einem Kontrollorgan. Chef Kleeb, ehemaliger kantonaler FDP-Präsident in Zug, nennt es die Einführung eines «Vier-Augen-Prinzips». Bei jedem wichtigen Entscheid, müssen ab sofort mindestens zwei Personen involviert sein. «Das kann neben einem Kadermitglied auch ein Mitarbeiter der betroffenen Abteilung sein», so Kleeb. Zudem hat Beelk eine neue Finanzabteilung für die ganze Firmengruppe geschaffen, welche die finanziellen Transaktionen mit Stichproben überprüft.

Und wie stehts um den Geschäftsführer selbst? «Er geniesst weiterhin mein Vertrauen», sagt Kleeb, der im Unternehmen mit 300 Mitarbeitenden nicht mehr operativ tätig ist.

Schulthess-CEO: «Wir mussten die Konsequenzen ziehen»

Etwas heftiger zur Sache gings bei der Schulthess-Klinik. Dort hat man sich nach den Vorkomnissen vom IT-Spezialisten getrennt.

Auch CEO Matthias P. Spielmann dementiert die Bestechungsvorwürfe zwar heftig, aber er bezieht so deutlich Stellung, dass genug Interpretationsspielraum entsteht: «Unser Mitarbeiter hat einen Fehler gemacht. Wir mussten wegen der Annahme von Kundengeschenken die Konsequenzen ziehen. Kundengeschenke sind gemäss Personalreglement nicht erlaubt. Wir können uns einen solchen Fall nicht leisten.»

In beiden Firmen, das scheint klar, sind Mängel ins Sachen Transparenz vorhanden. Kleeb sagt, er gewähre seinen Geschäftsführern viel Autonomie, was manchmal die Gefahr mit sich bringt, dass sie zu hastig entscheiden. Schulthess-CEO Spielmann hingegen will von schlechter Transparenz nichts wissen: «Über den Auftrag haben ich und der Chef Controlling und Informatik entschieden. Die Drucker- und Kopiererkosten liefen uns aus dem Ruder. Wir haben festgestellt, dass uns Beelk die gleiche Qualität zu niedrigeren Kosten liefern kann.»

Für Beelk hat sich die ganze Angelegenheit auch längerfristig gelohnt. Denn die Schulthess-Klinik bezieht und wartet seither alle Drucker und Kopierer bei der Firma Beelk. Und das gibt laut Matthias P. Spielmann immerhin Einnahmen von 200’000 bis 300’000 Franken pro Jahr.

Ehemaliger Buchhalter als Maulwurf?

Bleibt die Frage, wie Buchhaltungsbelege einfach so in fremde Hände kommen können. Kleeb verdächtigt einen ehemaligen Buchhalter, der das Unternehmen vor sechs Monaten verlassen habe. Der Firmenbesitzer hat einen Anwalt eingeschaltet. Er soll prüfen, ob der Ex-Buchhalter wegen Geschäftsgeheimnisverletzung belangt werden kann.

Für die Firma Beelk wäre es in erster Linie gut, wenn sie die Gratwanderung selbst heil übersteht. Bestechung in der Privatwirtschaft kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Aldo Carigiet
    Aldo Carigiet, 04.08.2013, 00:23 Uhr

    Wer getraut sich gegen den ehemaligen FDP-Präsidenten etwas zu schreiben?
    Würde ich -auch- nicht!
    Die Frage bleibt erlaubt, wie konnte einer so schnell, so gut – und das neben der Politik oder eben mit der Politik- aufsteigen?
    …. dass man nicht mehr operativ tätig sein muss?
    Ist es Filz, Korruption, Schmiergeld oder eben nur eine Gefälligkeit, die hier dumm gelaufen ist, weil es öffentlich wurde?
    Wenn man nichts erfahren hätte, was dann?
    Es gäbe noch viele Fragen, aber eben nur Fragen?

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